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Der Führerschein ist nicht genug

Neue Qualifizierungspflicht für Berufskraftfahrer

(lifePR) (Cottbus, )
Ab dem 10. September 2009 müssen LKW-Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr eine besondere Qualifikation nachweisen. Diese gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ziel dieser zusätzlichen Qualifizierung ist, die Sicherheit im Straßenverkehr durch bessere Ausbildung der Berufskraftfahrer zu erhöhen.

Das bedeutet konkret: Alle Fahrer, die ihren LKW-Führerschein ab dem 10.September 2009 erwerben, benötigen eine zusätzliche Pflichtqualifikation parallel zu ihrem Führerschein. Die Prüfungen hierzu nehmen die IHKs ab.Die IHK Cottbus bietet ab sofort die entsprechenden Prüfungstermine und umfangreiche Informationen zu den neuen Vorschriften an.

Die Berufskraftfahrerqualifizierung können Berufsanfänger auf drei Wegen erlangen:
- Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb.
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