Prinzipiell sind verkaufsoffene Sonn- und Feiertage weiterhin möglich. Sie sind allerdings als Ausnahme zu betrachten und müssen nachhaltig begründet werden.
Nach der jetzigen Rechtslage sind damit auch in Berlin bis zu zehn verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr weiter prinzipiell möglich - die neuen Einschränkungen beziehen sich vor allem auf die Adventssonntage. Dies trifft jedoch für das laufende Jahr 2009 noch wmpkp ol.