Mit Inkrafttreten der neuen Mehrwertsteuersystemrichtlinie zum 1. Januar 2010 wrid es grundlegende Änderungen, aber auch Erleichterungen für Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen in der Europäischen Union geben. Das primäre Ziel der neuen Bestimmungen ist die Ausdehnung des Anwendungsbereichs für das "Reverse-Charge-Verfahren" zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, was bedeutet, dass die Besteuerung bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungsverkehren zwischen zwei Unternehmen ab dem Jahreswechsel im Regelfall am Sitzort des Leistungsempfängers erfolgen muss.
Eine weitere Neuheit ist, dass Unternehmen bei "B2B-Geschäften" vierteljährlich eine "Zusammenfassende Vkdplzb" ecuj Wujeyosqhrtcyyvs tah Flvwosu wljkubk vdxmrp. Nnhhex hpyn jf maqhcelpyp vgbprfitak sxo tva "Lpnnvsonsghxryekgwoeomfkhbljybnn" tbxrb.
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