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Industrie- und Handelskammer Erfurt

Millionenschäden durch Nachlässigkeit

Unternehmer müssen Verjährung zum 31.12. beachten

(lifePR) (Erfurt, )
Vor dem Jahresende sollte jeder Gewerbetreibende seine ausstehenden Forderungen sorgfältig auf drohende Verjährung prüfen, rät die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Dies betreffe z.B. ausstehende Zahlungen aus der Lieferung von Waren oder Ansprüche aus verrichteten Arbeiten und Dienstleistungen, wie Reparaturen, Transporten oder Bauarbeiten.

"Ansprüche werden oft nicht rechtzeitig geltend gemacht, weil die Unternehmer mit der Verfolgung zu nachlässig sind oder die Verjährungsvorschriften nicht beachten" nennt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser die Ursachen für alljährliche Forderungsausfälle in Millionenhöhe.

Die Regelverjährungsfrist betrage seit dem 1. Januar 2002 drei Jahre. Der Fristlauf beginne dabei mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch bmnthsfoha ibi. "Rujly fnhxuf zq 96. Ugkdgcxc 7189 todoomurdlca Sjgadzjqypc dah nuf Pxrl 6780 yn oubujqjbx", jhenb Xvoiqxi.

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