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Informationen zur Jahresabschluss-Einreichung 2009

Elektronische Einreichung wird im nächsten Jahr Pflicht

(lifePR) (Frankfurt, )
Bis zum 31.12.2009 müssen eine Vielzahl von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden.

Wichtig ist der Zeitpunkt der Einreichung des Jahresabschlusses - nicht der Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Einreichung ist für die Wahrung der gesetzlichen Fristen (§§ 325 ff. HGB) maßgeblich.

Die hessischen IHKs weisen darauf hin, dass der Jahresabschluss dem elektronischen Bundesanzeiger nicht per E-Mail zugeschickt werden kann. "Bis zum Jahresende ist es noch möglich, die Abschlüsse in Papierform an den Bundesanzeiger zu senden. Im nächsten Jahr wird die elektronische Übersendung Pflicht, die schon jetzt wesentlich günstiger ist", erklärt Dr. Friedemann Götting-Biwer, Jurist der IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen.

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