Das Register als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet einen Rundum-Service für das Hinterlegen der VE. Neben ausführlichen Fragen und Antworten gibt es beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur.
Die gesetzliche Frist zur Hinterlegung für das Jahr 2011 endet am 1. Mai 2012. DIHK-Umweltexperte Armin Rockholz betont: "Die Einhaltung dieser Frist kontrollieren die zuständigen Landesvollzugsbehörden. Unternehmen, die den Abgabetermin nicht einhalten, müssen mit Geldbußen rechnen."
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