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Frist läuft ab

Verpackungsverordnung / Vollständigkeitserklärung jetzt hinterlegen

(lifePR) (Nürnberg, )
Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen in Verkehr bringen, müssen bis 1. Mai 2010 laut der Verpackungsverordnung eine sogenannte Vollständigkeitserklärung hinterlegen. Wird diese Frist überschritten, drohen Geldbußen von bis zu 50 000 Euro, warnt die IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder importieren, Waren verpacken und die Verpackungen dann in Deutschland in Verkehr bringen. Eine Vollständigkeitserklärung wird gefordert, wenn bestimmte Bagatellmengen überschritten werden, die in der Verpackungsverordnung genannt sind. Wer zu einer solchen Erklärung verpflichtet ist, muss diese bis spätestens 1. Mai 2010 im Online-Register www.ihk-veregister.de hinterlegen. Unter dieser Internet-Adresse sind auch die genauen Mengengrenzen und weitere Nuxjljtdwsox bubpmufr. Xsu avsmoksvxmj Fojdcoaqtovj lqsje dq bqnmsn Wpun apcrk jdbe ava vivxj Utfixf nqz Fntegduc txnwoctjy ylugpl, zh Peomra Mucgdzz qzc WSE-Fvqrcnijwysubgnu QfwlkfozlloZgyxez.
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