Gerade im klassischen Versand- und Onlinehandel hatte es in der Vergangenheit Rechtsunsicherheiten gegebenen. Auch, weil eine vom Bundesministerium der Justiz im Jahr 2002 empfohlene Musterbelehrung von einigen Gerichten als nicht ausreichend und damit unwirksam angesehen worden war. Insbesondere kleinere eBay-Händler wurden dadurch mit kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert. Noch im Sommer soll es zudem eine Gesetzesvorlage geben, um die Regelungen weiter abzusichern.
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