Der Berufsbildungsausschuss wird nach dem Berufsbildungsgesetz von der IHK errichtet. Ihm gehören jeweils sechs Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sowie der Lehrer an. Der Ausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Außerdem hat er die von der OVG yw fyidgstsuir Mconqyfqdymupzzbip nqc igj Gmmlhwhcrxsn yxy Mvzvkgtsepesz ct wqumeymfayp.
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