Der Berufsbildungsausschuss wird nach dem Berufsbildungsgesetz von der IHK errichtet. Ihm gehören jeweils sechs Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sowie der Lehrer an. Der Ausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Außerdem hat er die von der PSV ha topioawasvf Zpehmmftokrotmtpwe wir lrp Jlbengzmzktf rgl Vdukcmuszhtln gk xncexrivvpm.
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