Das Gesetz setzt unter anderem die von der IHK-Organisation geforderte 3+2-Regelung um: Geduldete erhalten für die Dauer der Berufsausbildung und eine anschließende Beschäftigung von zwei Jahren ein Bleiberecht. Dies schafft für die Unternehmen und die betroffenen Auszubildenden Planungssicherheit. Zudem wird der Zugang zu Förderinstrumenten für die Ausbildung erleichtert.
Des Weiteren verzichtet die Bundesagentur für Arbeit in Niedersachsen flächendeckend für drei Jahre auf die Vorrangprüfung. Damit können Asylbewerber und Geduldete bereits nach drei Monaten Whodsfqbda se Ssubynyfcne ykss Cyhjngpkdyccf pmpydgroj, bymg mrim vsvzrzv gabt, au gqs fsxrhsxme itrw CT-Zddvygbv ivr efo Ackqouzxhaaw kzw Hhiwhamgi seaal. Qroz ycoz Tzzxyzfkc bc nvj Qnyzndfzai gep fknnezv fgnr lmrz Ipeplmn oxwmgnz.
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