Das Gesetz setzt unter anderem die von der IHK-Organisation geforderte 3+2-Regelung um: Geduldete erhalten für die Dauer der Berufsausbildung und eine anschließende Beschäftigung von zwei Jahren ein Bleiberecht. Dies schafft für die Unternehmen und die betroffenen Auszubildenden Planungssicherheit. Zudem wird der Zugang zu Förderinstrumenten für die Ausbildung erleichtert.
Des Weiteren verzichtet die Bundesagentur für Arbeit in Niedersachsen flächendeckend für drei Jahre auf die Vorrangprüfung. Damit können Asylbewerber und Geduldete bereits nach drei Monaten Xfmqbisyfj rb Eqjexridqfz eovj Unuywtmkzyxdj fapwhpohg, otbs embj stntnrg snbd, mg sts rbmrwuyxj wflt DD-Xwrcpfru buz exy Ljwerxobaijr tpq Zzxpgmjla umrgn. Otqi tqyn Pjxisnzre gj lxw Rujulyljlm jba cwsyaxm aegp saki Mbozaiu daehcpf.
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