Mit der GmbH-Rechts-Reform erleichtert und beschleunigt der Gesetzgeber auch die Gründung von GmbHs sowie die Übertragung von Geschäfts-anteilen. Für die Gründung einer GmbH ist dann zwar weiterhin ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich. Unterhalb dieser Grenze kann eine Gesellschaft jedoch als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" auftreten. Diese sog. "Mini-GmbH" kann schnell und unkompliziert ab einem Euro Stammkapital gegründet ewsjbb.
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