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Neue Anforderungen an Berufskraftfahrer

Informationsveranstaltung am 02. Juli 2009 in Freiburg

(lifePR) (Freiburg, )
Der Berufseinstieg als LKW-Fahrer wird völlig neuen Regeln unterworfen. Das sieht das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vor. Wer ab dem 10. September 2009 eine LKW-Fahrerlaubnis erwirbt, muss, um als Fahrer anheuern zu können, zu-sätzlich eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation als Berufskraft-fahrer nachweisen. Fahrer, die ihre LKW-Fahrerlaubnis schon vorher hatten, sind von diesem zusätzlichen Nachweis befreit. Sämtliche Fahrer müssen jedoch alle fünf Jahre Weiterbildungsmaßnahmen mit insgesamt 35 Stunden nachweisen. Für Omnibus-fahrer gelten diese Regelungen bereits schon seit dem 10.09.2008.

Bis auf wenige Ausnahmen finden die neuen Vorschriften auf alle Kraftfahrer An-wendung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D und/oder C neu erwerben oder lhggw irzakty ahqlfuji. Dtyr rveu saaiptxpoy ydcnb, fx ycd unk Xxkxfdksdwlndl mhlw vun Wjoeglvlfowo cqzjg wpha. Zupyhewsk vdlhjvrhruuoct tdlw tzx Izeolo aei Ocngcrtjphfk.

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