So lagen beispielsweise die Wählerlisten in der Zeit vom 12. Mai bis 20. Juni 2008 für alle IHK-Mitglieder zur Einsicht aus. Ferner wurden den Wahlkandidaten alle Wahlberechtigten ihrer jeweiligen Wahlgruppe auf Anfrage mitgeteilt. Nach dem Bundes-IHK-Gesetz dürfen diese Daten von den Kandidaten zum Zwecke der Wahlwerbung benutzt werden.
Dass mit der offiziellen Wahlbekanntmachung aller Kandidaten in der September-Ausgabe der IHK-Zeitschrift 'Wirtschaftskompass' nicht auch gleichzeitig eine gezielte Wahlwerbung für einzelne Kandidaten verbunden werden kann, gebietet bereits das Neutralitätsgebot der IHK. Anderenfalls wäre ein Vjqiztzrbzwrvcpiepxc dyoffhy lggeum!
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