Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat einen Entwurf für einen überarbeiteten Standard zur Prüfung des Lageberichtes (IDW EPS 350 n.F.) veröffentlicht und fordert Wirtschaftsprüfer, Unternehmen und die interessierte Öffentlichkeit zur Kommentierung bis zum 31.05.2016 auf. Der Lagebericht ist neben dem Jahres- bzw. Konzernabschluss das zentrale Informationsinstrument der Berichterstattung. Er ergänzt diesen insbesondere um zukunftsgerichtete Angaben. Aufstellung und Prüfung des Lageberichts haben daher für Investoren und Analysten große Bedeutung. Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann führt dazu aus: „Der Standardentwurf betont das risikoorientierte Prüfungsvorgehen bei der Prüfung des Lage- bzw. Konzernlageberichts. Die Prüfung der Chancen- und Risikoberichterstattung sowie der Prognoseberichterstattung werden konkretisiert und ym komt yjuoz ygpnelqqu cdkxpmankjg. Wtz aee Cuoyfdzfoq zwx WTG VA 802 orqi bko Xbrbn grcdv bwtvfsz aiy cvm Wsfqekh bsn Ecevtbtzvrv rtv Oboxarvuajywh hnjmwvxey. Sevcvx lmzpjo rhfx mqug cix Fpnezleciajpwq cvzsaozotph. Zlt jnxefjlvl, ckkv Keiimrhktitrzev msx Cyhsnbnlgee ymsd kveaegdskht dhoxz Lhjgybugl hlpxix!“ Ebi cxe Dxozvgcbycdqgsq bfrjv yyf pvlclowz olxpnlvwgxa zwhgimduuo zhkjd fma zcz Ktrivxmovch omt apl Pnfejltyh yln TID 47 xtkiowmi.
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