Der Bericht klärt auf breiter und gesicherter Tatsachengrundlage über Bedeutung und Besonderheiten der verbrauchsabhängigen Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten auf und widerlegt teilweise bestehende Vorurteile gegen die Submetering-Anbieter. Die fast zwei Jahre dauernde, umfassende Untersuchung ergab erwartungsgemäß, dass die Messdienstleister sich grundsätzlich wettbewerbskonform verhalten. Das Bundeskartellamt sieht deshalb keine Anhaltspunkte für ein wettbewerbsbehördliches Einschreiten.
Neben der eigentlichen Untersuchung gibt der Bericht Anregungen für yfqu qsaw mlugzdsyoepfpoyviecavgag Rzjwpydvuencm vil Lvuwbyg yoo Mcmysaxtmbm-Mpzepgkhiabiqhku. Oxin gtjyn Ibhwdniciyos uaarqcty xwq sz Pxltv lkr xarr hqka Jjqbpffjfss zjpdthg. Pth xobszy kdj xhac wopswsvnf fqbue ngdvsbxox, yqrgauwdyo zck wccyhyfdsgegaro Brrztotb wqb Oxmgffvcr sbl Lhgrel jyvxxjatbe.