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IVD: BGH-Urteil weicht Rechtsprechung zur Mietsicherheit nicht auf

(lifePR) (Berlin, )
Der Immobilienverband IVD warnt vor einem Verständnisfehler der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. April zur Bürgschaft zur Sicherung von Mietzahlungen. "Der BGH hat mit seinem Urteil mitnichten eine Änderung der bestehenden Rechtsprechung zur Bürgschaft als Mietsicherheit gemäß § 551 Absatz 1 und 4 BGB vollzogen", sagt Ulrich Löhlein, Rechtsanwalt und Referent Immobilienverwaltung. Die Rechtsprechung zur Bürgschaft als Mietsicherheit sei ganz klar. Die Zahlung der Mietsicherheit, egal ob Barzahlung, Verpfändung oder Bürgschaft, ist gesetzlich auf drei Monatskaltmieten beschränkt (BGH v. 30.06.2004, VIII ZR 243-03). "Dies bleibt auch künftig so", erklärt Löhlein. "Eine Aufweichung der bisherigen Rechtsprechung liegt also nicht vor."

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