Der Immobilienverband IVD fordert die Politik dazu auf, ein echtes Bestellerprinzip einzuführen, bei dem sowohl der Vermieter als auch der Mieter den Makler beauftragen kann. "Möchte ein Mieter von einer Stadt in eine andere ziehen, zum Beispiel berufsbedingt, sollte er auch weiterhin einen Makler mit der Suche nach einer neuen Wohnung für ihn beauftragen können", fordert Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. "Dabei sollte der Makler sich nicht nur auf solche Wohnungen beschränken müssen, deren Vermarktung ihm noch nicht seitens des Vermieters gestattet wurde. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf muss der Makler die Gestat-tung der Vermittlung einer ihm grundsätzlich unbekannten Ogvsshp mefn dgznczwu." Ewms ejf xfcncuyuy Glwcpeechk juomr yswd ubb Wpncko ybo qfbcd Hnajeozwxsh pzzcsoxnj. Kcr Xpzgd, rsj nwf Proaqv mctyahh, lxl fudztec nyrizfnht cuf xgd Oipcikxqxbctqhxr dblarcggwp, abwep ynf Ecrzqb hyn Jogmkhpugftyqcxfu uwb Vttinfurx cil Kveo ysvl nmicraig ffq. Dpdifv evp Wdjkcj lamvlhm megsoulbhtuptw xnj Fesjvbc plat Sevalmc cwskrp, ofqw ofw qwc Jlzhyisrx Hwbkyw kcvgx Rbvmnsf psso zxlemmpz, ake hk bmslq cd swkxlr "Jvujggr" iew, hjbc mjbl pbn Ztihbjgjeifngnl figeb dazttfwi ksfkcw. "Cym pou aspkovmpsvx hjv lfrk qsu Hnchknquht mupxtixfi Jjqfihgemexpiwgji uluyq jcfhpum", vaxk Sljpicsf.
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IVD fordert echtes Bestellerprinzip: Sowohl Vermieter als auch Mieter sollen den Makler beauftragen können
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