Der sich daraus ergebende Nachzahlungsbetrag ist für die Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld anrechnungsfrei. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung.
Im Januar 2016 steigt das Kindergeld um weitere zwei Euro. Ab diesem Zeitpunkt wird das Kindergeld dann in der tatsächlich gezahlten Höhe auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
Hintergrund:
Kindergelderhöhung 2015:
Der Betrag für das erste und zweite Kind steigt von 184 auf 188 Euro, für das dritte Kind von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro.
Kindergelderhöhung 2016:
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