Die Einführung einer Geschlechterquote gelingt nicht durch einen schnellen Federstrich des Landesgesetzgebers, denn aktive und passive Wahlfreiheit sowie das Parteienprivileg sind im Grundgesetz verankert."
Das Justizministerium hat das im Innenministerium erstellte Fachgutachten zur "Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlich vorgegebenen Geschlechterquote für Wahlvorschläge bei Kommunalwahlen" geprüft und teilt die Einschätzung des Innenministeriums; die Einführung einer Geschlechterquote ist mit erheblichen verfassungsmäßigen Bedenken verbunden.
"Klar ist aber auch: Wir wollen mehr Frauen in Parlamenten und werden eine Lösung finden. - Jede Partei vxq euxw nwvx mzv slzlvnm qwdtj rvf", ec Zlbfesalejjih bvoeoaoxyudx.