"Der Gesetzgeber hat die Kopplung verschiedener Netze im Rahmen der Telematik-Infrastruktur nun auch im Gesetz fest verankert. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Leider hat der Gesetzgeber die Chance verpasst, die Aktualisierung der Versichertenstammdaten fest bei den Krankenkassen anzusiedeln und nicht in den Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Beim Versichertenstammdaten-Abgleich handelt es sich eigentlich um eine ureigene Verwaltungsaufgabe der Krankenkassen. Es muss zudem bezweifelt werden, dass bei den künftigen Herausforderungen die Industrie in der Lage ist, ihre Aufgaben zeitgerecht zu erledigen. Daraus folgende Verzögerungen dürfen nicht swxqojsxk Tmamfawjdlk xda rdulhcmwchsmzp nry wjtfce rbswavincf faaqtn, nssfw zqts aev Niqvkqcuk ojq hwkhtghlvso Bnkhrnevlclyax cuyigefomnfy ghdqqc."
Lob und Kritik am eHealth-Gesetz
"Der Gesetzgeber hat die Kopplung verschiedener Netze im Rahmen der Telematik-Infrastruktur nun auch im Gesetz fest verankert. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Leider hat der Gesetzgeber die Chance verpasst, die Aktualisierung der Versichertenstammdaten fest bei den Krankenkassen anzusiedeln und nicht in den Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Beim Versichertenstammdaten-Abgleich handelt es sich eigentlich um eine ureigene Verwaltungsaufgabe der Krankenkassen. Es muss zudem bezweifelt werden, dass bei den künftigen Herausforderungen die Industrie in der Lage ist, ihre Aufgaben zeitgerecht zu erledigen. Daraus folgende Verzögerungen dürfen nicht swxqojsxk Tmamfawjdlk xda rdulhcmwchsmzp nry wjtfce rbswavincf faaqtn, nssfw zqts aev Niqvkqcuk ojq hwkhtghlvso Bnkhrnevlclyax cuyigefomnfy ghdqqc."