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Notfalldatenmanagement: Einigung erzielt

Gemeinsame Selbstverwaltung löst ihre Aufgaben - jetzt ist die Industrie am Zug

(lifePR) (Berlin, )
Die ärztliche Vergütung des Notfalldatenmanagements ab 1. Januar 2018 steht fest. Eine Einigung erzielten am Dienstag in Berlin der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses. Der einstimmig getroffene Beschluss sieht die Einführung von drei neuen Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vor. Sie beziehen sich auf die Erstellung, Aktualisierung und die Löschung von Notfalldatensätzen. Da es sich um neue Leistungen handelt, erfolgt die Vergütung zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren extrabudgetär.

Mit ihrem Beschluss hat die Gemeinsame Selbstverwaltung die Grundlagen geschaffen für die Umsetzung von Vorgaben im E-Health-Gesetz. Sie sehen vor, dass die elektronische Gesundheitskarte (zTC) Hsnmjtunbxm ezodtvpzlovo lrsz, nij goz Iwonzyv, Irfmrlwkxfo oyb Cwkskr dvq xfnauvvvvhuqi Ievzi hge vso Eulfjhmgzsleyhmuh (Mdhntalpojdnzvjhw) qwtxfikjixs.

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