Die dazu verabschiedete Resolution im Wortlaut:
„Die Vertreterversammlung der KV-Hessen lehnt jede Form zusätzlicher Kosten zur Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen bundeseinheitlichen Medikationsplanes durch die AIS-Hersteller entschieden ab. Dieser Medikationsplan ist per Gesetz als zusätzliche Leistung in die Gebührenordnung (EBM) aufgenommen worden und muss, wie alle anderen EBM-Änderungen im Gyvjfd grr Mhfamob-Tuxglrt agkm, pshah tzm EWP-Jkgwofjnzr tfjjcdyt bvqaqe.“