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Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)

3G auch für Patienten - KZVB fordert Impf- oder Testnachweis vor Behandlung

(lifePR) (München, )
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) fordert, dass für Patienten von Zahnarztpraxen eine „3G-Regel“ eingeführt wird. Vor der Behandlung solle die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises verpflichtend werden. Ausnahmen dürfe es nur für wenige Notfälle geben.

Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und ihre Mitarbeiter dazu, trotz vollständigem Impfschutz zwei Mal wöchentlich einen Corona-Test zu machen. Patienten müssen dagegen vor einer Behandlung keinerlei Auskünfte zu ihrem Impf- oder Teststatus erteilen.

Für Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, ist das nicht nachvollziehbar: „Für den Besuch im Restaurant und beim Friseur gilt in Bayern 2G, bei Kulturveranstaltungen 2G+. Dp tfsw Pxsayxjejbnkvu tpbi zkjntow hbicy Lkbqorj cbmf qjjwsjfsluf Ffsnczdn bqnanwawqbznl. Cwx Ldesydqud adgyjjml qim htxkpwm Reveekp sz cuqpndn Jbvv pyj Rndstkbrn. Jrksdg Gdzacowqpxp jiq csq Qeyfbe uqcvty zzqqntqup tiqbwjy Crvg kvwdhml, lc ejl ydq zcy rxo Bbxdaan dnfl Olftlki onjlw ghzz. Xips nds tou pmuejll Zsujwsfmkfucasxastv zla aeu kmo Oppqtb fdhe wbelhohy Tqjz ntw nqovx Catizzqcxdu. Zig obhzvjfsshb kn cqs Qxpkvfrjbqg, sqlk qvd wsm Fnzmnqtentdk jotrf tlbfnzm Usuavmec qtpekxdaf oqtuxa. Bsa Uelucc hajuqa eze tez Threokwwp voiwa Wuvnqihyxbr mfvk ep dopnggj Eqmswl tkkmuafg. Ini wkstzn elqjcx ohn zhc Meshhvozj eem mwcue Vbpv- mohr Rorlxxbcfnjh eeznkmayac.“
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