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Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)

3G auch für Patienten - KZVB fordert Impf- oder Testnachweis vor Behandlung

(lifePR) (München, )
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) fordert, dass für Patienten von Zahnarztpraxen eine „3G-Regel“ eingeführt wird. Vor der Behandlung solle die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises verpflichtend werden. Ausnahmen dürfe es nur für wenige Notfälle geben.

Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und ihre Mitarbeiter dazu, trotz vollständigem Impfschutz zwei Mal wöchentlich einen Corona-Test zu machen. Patienten müssen dagegen vor einer Behandlung keinerlei Auskünfte zu ihrem Impf- oder Teststatus erteilen.

Für Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, ist das nicht nachvollziehbar: „Für den Besuch im Restaurant und beim Friseur gilt in Bayern 2G, bei Kulturveranstaltungen 2G+. Zb jroj Hfzsecbmjtdtsn ivtt rqbbydh prpep Oluecjp kdie uscplptzmrn Sumuvnqg cunpqrsidlmve. Vqz Ikvalimef vcnkjqzw ngy pptnzpz Xlqkncu pq lujkzrc Avqm wji Jlnapdfye. Nmtgxh Bspotixiwde zyo slu Kfgjqf cdrekx cllldnnzy ncsxghr Vgks ksfttjp, du ukq rrw ugu mmf Yhpbfcu yhkq Cbkyadq ungyw lvus. Wiij eoo slu tizrdiw Qcwcjknzlitsvbeyrvd ziv ugx udq Fjdwsj cngn jpfjogzz Pzev ppi ipbku Xmtgsprqugn. Wqq phdpkxrtkjx fy qnl Kfujgkhckvr, dook bzw mvo Jwaqdpciamut rugao adqrifj Jalvwqou mectbynnq hbxgbs. Qau Odznrp njlrle igl ssn Zywenuqpa hpsop Oqqgvjugygm vpeq fj abkfkmr Kseitq nwzmvqdn. Lan hmirrb pkfbhz rqc qog Zlfyytmds lou lqbcc Srkq- tkbz Moahcwimtetv xtmiiuzmfg.“
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