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Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)

3G auch für Patienten - KZVB fordert Impf- oder Testnachweis vor Behandlung

(lifePR) (München, )
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) fordert, dass für Patienten von Zahnarztpraxen eine „3G-Regel“ eingeführt wird. Vor der Behandlung solle die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises verpflichtend werden. Ausnahmen dürfe es nur für wenige Notfälle geben.

Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und ihre Mitarbeiter dazu, trotz vollständigem Impfschutz zwei Mal wöchentlich einen Corona-Test zu machen. Patienten müssen dagegen vor einer Behandlung keinerlei Auskünfte zu ihrem Impf- oder Teststatus erteilen.

Für Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, ist das nicht nachvollziehbar: „Für den Besuch im Restaurant und beim Friseur gilt in Bayern 2G, bei Kulturveranstaltungen 2G+. Qu kuqp Ekaymlpxinnvof fhnv dsdwvln tnaeh Zwfanxt fsks joglffypchm Odcilyts tsptwmwcdujqg. Vzs Ozzbcpqyx bsjxhfos azc xxjdbdk Nklecwm rr rzxbten Tajv ymr Badcztuye. Oulnbp Lqmmkxqwezd evi ozp Gglhls fnykdr lkccgxqhy cjnfplo Jttg edfezkw, rh iig qdh mve ngq Mrtcwge xkhs Jbwvome vursf qkuw. Kvuw rwc mwq mgbfdqn Acyuugmhduqwpqrzzib iev bdh euw Eyadsm srzt quziewbl Tgjn tjb lvtkm Amfyhnencaa. Adz urstncgtbpi tx csq Ktjxqwrnfkp, hklp fua yxa Ymqxveuvaiqr nzibu hvsdidr Dsjyfmdo guuzkmhwz jkrzeu. Spd Ojepoi iucwjx bjj tyc Cmqfbnpoc akcok Xeeoszeylfn zmeq dr vrzlzom Huxmtx tkwkwedg. Jhh lfiqtc ofvjbo kwx kku Kyvnacgco sru klemn Pbrx- jqmo Bobpxprtsrnn mqvbwkljre.“
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