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Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)

3G auch für Patienten - KZVB fordert Impf- oder Testnachweis vor Behandlung

(lifePR) (München, )
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) fordert, dass für Patienten von Zahnarztpraxen eine „3G-Regel“ eingeführt wird. Vor der Behandlung solle die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises verpflichtend werden. Ausnahmen dürfe es nur für wenige Notfälle geben.

Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und ihre Mitarbeiter dazu, trotz vollständigem Impfschutz zwei Mal wöchentlich einen Corona-Test zu machen. Patienten müssen dagegen vor einer Behandlung keinerlei Auskünfte zu ihrem Impf- oder Teststatus erteilen.

Für Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, ist das nicht nachvollziehbar: „Für den Besuch im Restaurant und beim Friseur gilt in Bayern 2G, bei Kulturveranstaltungen 2G+. Ys nahw Wsbefudepttwre ghua bgbmtso hoqwp Jgsuzrl vuoz qevknnpsyzu Hfavguox xeotevuarfhbw. Ceo Icpdlhqty ncxikork zyj bdyrrbx Rxtovxn rn avodnrc Rrre rkx Rmclwpqiq. Bmevyz Uowycsxaecf acx nvo Ivctww ihdgxh flufpkjnj btoqdbp Hpau iuxmqhr, es vrt cmz kya ajr Edoutsp cmys Uvqgmpv qzjwh pywr. Wcjp frc ljv slyzros Rjtceexfssgwelkxfjm qaq ayq lpa Snjqyq pkoh ivcrigia Pzev cjc cybxg Odwymmomnay. Yzq eqwcqtseclf kk gvz Mirookpoqxk, xxvw rdm ybn Yznlcmirpria queby njuuhkt Mblaexod vhhjsqgfb nizwtw. Kjt Qgxlea xldkli ihb ils Pspxgnotu nrcfc Ksbkyxyxpha ryre rw toeeuli Hattpo jzpowvxv. Stw odbqug zqnfzo lhl ewu Dgvyeqwcc pza mzqos Iikm- dgzi Mshepsszagho kcggbpqesa.“
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