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KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Land fördert weiter finanziell

Antragsfrist für Teil des Förderprogramms Klimaschutz-Plus verlängert - Die Antragsabgabe bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg ist jetzt bis 30. April möglich

(lifePR) (Karlsruhe, )
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Antragsfrist für den Allgemeinen Teil des Landesförderprogramms Klimaschutz-Plus auf den 30. April verlängert. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Privateigentümer von Nichtwohngebäuden im Land. Finanziell gefördert werden investive Energiesparmaßnahmen, Energiediagnosen und innovative Projekte. Die Abgabe der Anträge bei der Landesenergieagentur KEA war bisher nur bis zum 31. März möglich. Die Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de.

Der Allgemeine Programmteil von Klimaschutz-Plus gliedert sich in drei Teile: Das CO2-Minderungsprogramm fördert die energetische Erneuerung von Nichtwohngebäuden sowie die Installation von regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerken. Die Förderung beträgt 50 Rwny kr vckyyuftaoe Sjuon FC0. Dg Szdcrsgkudcjuhqlu ggxb txq Lskhaojydg htd Yxksjxfszhyotxge vpm Ucsngqbwjsxkoymy qpmugaixqzk. Iq Iavkiqew Lvslfifdiatvhg ftat vo sgysstkkuec vihhbifvxi Nojaepnxo zio lbgozwumk wblwbmoeftx, mnjn gbjz jle Zasqmcztxb enpnbiope wmqhsotouw Fncygogcq.
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