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Was man wissen sollte für den Fall der Fälle

KfH-Nierenzentrum Wismar informiert am 16. Juni 2016 zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

(lifePR) (Neu-Isenburg/Wismar, )
Die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind Inhalt einer Informationsveranstaltung, zu der das KfH-Nierenzentrum Wismar am Donnerstag, 16. Juni 2016, um 14.00 Uhr in die Störtebeker Straße 4 einlädt. Dr. med. Christine Lohöfener Fachärztin für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie geht in ihrem Vortrag auf die Inhalte der verschiedenen Verfügungen ein und zeigt deren Einsatzfelder und Beschränkungen sowie formale Anforderungen an die einzelnen Dokumente auf. „Für den Fall, dass man sich selbst krankheitsbedingt nicht mehr adäquat mitteilen kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorausbestimmung. Es ist wichtig, sich mit diesen Möglichkeiten im Sinne der Selbstbestimmung bereits in gesunden Fqvgf nlvwvqozypqlwfxoapm“, uxpooh jhntbfic tfugjy xeh FyI-Yucrrfnxzgairi Bzboox. Ecbkilpotwprk luxg izzgyldd nxpdciojsm.

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