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KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Uhlandstr. 7 80336 München, Deutschland http://www.automobilclub.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Achelis +49 89 4398420

Keine Ausnahme von Kindersitzpflicht

KS: Alle Fahrzeuginsassen müssen gesichert sein

(lifePR) (München, )
Immer noch glauben manche Eltern, man könne auf dem kurzen Weg zu Schule oder Kindergarten das eine oder andere Kind von Nachbarn mitnehmen, auch wenn kein Kindersitz mehr vorhanden ist. Doch wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, ist dies grundsätzlich verboten. Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder 1,50 Meter Größe dürfen nicht ohne Rückhaltesystem (Kindersitz) befördert werden, auch nicht, wenn die vorhandenen bereits belegt sind. Insgesamt dürfen nur so viele Personen - auch Erwachsene - mitfahren, wie es Sitzplätze mit Sicherheitsgurten gibt. In der Praxis bedeutet das fast immer ein Limit von fünf Insassen.

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