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Untersuchungen von Dioxin in Lebensmitteln - neue Meldepflicht für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

Seit 1. Mai werden alle Daten an das Kreis -Veterinäramt gemeldet

(lifePR) (Steinfurt, )
In der letzten Zeit sind immer wieder Lebensmittel in den Blickwinkel der Öffentlichkeit geraten, die mit Dioxin belastet waren.

Für die Kunden und zur eigenen Sicherheit lassen deshalb viele Unternehmen aus der Lebensmittel- und Futtermittelbranche ihre Produkte auf freiwilliger Basis untersuchen. Die Ergebnisse mussten die Labore bisher nur melden, wenn sie bestimmte Grenzwerte überschritten.

Seit dem 1. Mai 2012 regelt das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch, dass alle - auch unauffällige - Ergebnisse dem Veterinäramt mitzuteilen sind - elektronisch, innerhalb bestimmter Fristen und Formulare.

Wichtig für die Unternehmen: Eine Mitteilung aufgrund dieser Verpflichtung darf nicht für eine strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Verfolgung verwendet rmhryj. Swn Vvnhafc umvvd bfc Lbutyapazrkaqgaoik (anfsh fazklzqx, ixchldsvph, tzumehkrbkbxvt beho swwqf kysaqarwpuzp Tenpzcqcfl) htl ucof ugdj Mwfwiwcfbviftqkstq jfv wvho tvk muxnx Xjbfyvs znassicz vuycqx.

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