Die Heizungsbeihilfen sind für die Heizperiode vom 1.10.2011 bis 30.4.2012 vorgesehen. Die festgestellten angemessenen Aufwendungen werden im Monat der Anschaffung bzw. Fälligkeit als Bedarf berücksichtigt.
Heizungsbeihilfe können nur Personen erhalten, die nicht erwerbsfähig sind und deswegen keine Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter erhalten.
Anträge und Informationen gibt es bei den jeweiligen Stadt-/Verbandsgemeinden, die auch über die Anträge entscheiden. Auskünfte zur Heizungsbeihilfe sind außerdem beim Fachbereich "Soziale Hilfen" bei der Kreisverwaltung Germersheim, Telefon 10195/02-705, tyxwjmqsiu. Dko Vyivqkblfnpso uue Ggeblolqzaeicvak mysg hozxwatreso lkjqs ebx.ulxyz-rxhaliaxemu.at/cdoyp-mdo-xfvhunzzibjnpwo.