Anträge stellen können betroffene Winzer, die frostgeschädigte Weinberge kurzfristig roden und noch in diesem Jahr wieder bestocken wollen. Die Weinberge müssen mindestens 10 Jahre alt sein.
Im Übrigen gelten die Bedingungen des Weinmarkt-Umstrukturierungsverfahrens 2010/11.
Weitere Informationen können den Antragsunterlagen entnommen werden, die auf der Homepage der Aufsichts- und Brospbtzbfpanqaauvecjgfa Hfben quq Jtqcgssy qkh Iiaxsidcd pcfvwu:
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