In dem Verfahren ging es zunächst um einen Eilantrag des Fischereiverbandes, mit dem die Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel für die Einleitung von Salzabwasser in die Werra aufgehoben werden sollte. Der Verband scheiterte sowohl vor dem Verwaltungsgericht, als auch am 24.04.2014 mit der Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
Die sodann vom Fischereiverband im Hauptsacheverfahren beantragte Zulassung der Berufung wurde nun vom VGH in letzter Instanz abgelehnt, weil u.a. bereits die ursprüngliche Klage nicht fristgerecht eingereicht worden war.
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