Gesetzliche Vorgaben bestimmen, ob Tierhaltungsanlagen genehmigungs- und prüfpflichtig sind. Dies hängt in erster Linie von der Tierplatzkapazität ab. Jedoch gibt es bisher keine allgemein gültige Definition von Tierplätzen, die festlegt, ob ein Genehmigungs- und Prüfverfahren ausgelöst wird. Dies hat einen uneinheitlichen Vollzug und Rechtsunsicherheit zur Folge.
Auf Grundlage der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen hat eine KTBL-Arbeitsgruppe für alle relevanten Haltungskategorien jeweils einen Standardwert zur Bemessung von Tierplätzen definiert. Mit diesem Vorschlag werden Genehmigungsverfahren bundesweit vereinheitlicht und beschleunigt. Auch Änderungen von Anlagen auf andere Tierarten und Haltungsformen vereinfachen sich.
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