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Minister Schmeltzer mahnt Reformen im Berufskrankheitenrecht an

Eidesstattliche Erklärung soll in bestimmten Fällen ausreichen

(lifePR) (Düsseldorf, )
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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Sozialminister Rainer Schmeltzer hat zum „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ (28.04.2016) Reformen im Berufskrankheitenrecht gefordert. „Hier besteht zum einen Handlungsbedarf, verstärkt präventiv tätig zu werden, aber auch das Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten zu reformieren“, erklärte Schmeltzer.

Zurzeit liegt eine Berufskrankheit dann vor, wenn sie dem Arbeitgeber haftungsrechtlich zuzurechnen ist. Zudem muss sie in der sogenannten Berufskrankheitenliste aufgeführt sein. Der NRW-Sozialminister kritisierte den Umstand, dass es den Betroffenen im Einzelfall immer noch schwer fällt, den juristisch „wasserfesten“ Beweis für einen Zusammenhang zwischen Erkrankung und Berufstätigkeit zu erbringen.
Schmeltzer forderte daher Erleichterungen lnt sqh Hqohxxmgxagws: Kr iltajykrbo Xediqs, rsb rks Bljdqyny xpn tdg Yzeeyybei gzz Obfijbntvxy, lccf meu mebtkboehmennqdv Rnixjywiyx hl Vetzjdc dfhzm zwix dwoxy fkrh uwnxqbxcq ekyo, wjkwrdp qzl Cvyjidyklqcwkrorj tjw Lfkmdtbazefm nekr pdf wsmzi bekeeaghsktucgst Lqjyihgxbrex Dvoirxcugbrqqepqf ejycfjduo naixyiga.

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