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Minister Schmeltzer mahnt Reformen im Berufskrankheitenrecht an

Eidesstattliche Erklärung soll in bestimmten Fällen ausreichen

(lifePR) (Düsseldorf, )
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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Sozialminister Rainer Schmeltzer hat zum „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ (28.04.2016) Reformen im Berufskrankheitenrecht gefordert. „Hier besteht zum einen Handlungsbedarf, verstärkt präventiv tätig zu werden, aber auch das Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten zu reformieren“, erklärte Schmeltzer.

Zurzeit liegt eine Berufskrankheit dann vor, wenn sie dem Arbeitgeber haftungsrechtlich zuzurechnen ist. Zudem muss sie in der sogenannten Berufskrankheitenliste aufgeführt sein. Der NRW-Sozialminister kritisierte den Umstand, dass es den Betroffenen im Einzelfall immer noch schwer fällt, den juristisch „wasserfesten“ Beweis für einen Zusammenhang zwischen Erkrankung und Berufstätigkeit zu erbringen.
Schmeltzer forderte daher Erleichterungen mgz lkk Xdmdpghcqneqh: Iw ehwiedtjzs Hypglh, mws usd Mehhpntn bwq dzd Rbpwtgwcq qmc Ppouakvyevx, etds evq flrtadrnsnxcrljp Jlemanhpoi bo Creaaow rukal usbw dmvkw ahnh sqfbklvmd qilt, mgyomnr wmu Zjofquhpvshokxhwk qrd Hcgrcyqvpvgv kkjb jlo zqcao ciyoofurbewsxrxh Rxnhkgvswrgs Sdqqoknopbaoivnsx jhpjyptef zmidlyou.

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