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Bürgerservice des Justizministeriums NRW: Experten informieren über Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung

Antworten und Ratschläge für Angehörige und Betroffene am 3. November 2016

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Justizministerium teilt mit: Was passiert, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wer entscheidet im Akutfall? Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich die rechtliche Vertretung nach Unfall, Krankheit oder bei Behinderung jedoch frühzeitig regeln.

Am Donnerstag, 3. November 2016, in der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Aqjfgpswqqujd: 8972/586-0189.

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