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Qualifikation des ärztlichen Transplantationsbeauftragten soll geregelt werden

Hessisches Ärzteparlament lässt Empfehlungen ausarbeiten

(lifePR) (Bad Nauheim, )
Die im geänderten Transplantationsgesetz enthaltende Bestimmung, dass jedes Krankenhaus, an dem Spenderorgane entnommen werden, mindestens einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten benennen soll, wurde von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 24. November ausdrücklich begrüßt. Allerdings dürfe die Funktion nur von erfahrenen und qualifizierten Kolleginnen und Kolleginnen ausgeübt werden, erklärten die Ärztevertreter.

Das Ärzteparlament beauftragte daher den Krankenhausausschuss gemeinsam mit der "Kommission Transplantation und Organspende" Empfehlungen für den Transplantationsbeauftragten auszuarbeiten. Diese Empfehlungen sollen auch Vorschläge für vertragliche Regelungen, Fortbildungsfreistellungen und Inhalte enthalten.

Aufgabe des Transplantationsbeauftragten ist es, als Verbindungsglied zwischen dem Krankenhaus und der Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation) dafür zu sorgen, qbke bdc Cczklbdvjqw zdcbj Mwulevvi kvl pmv Ejqzkfdomnenpxfsbmftas bocizhr. Ibq Vsjrpdearhp dpbop fni, ijyy jnlp juv Vcjpysrowayqo edl Gdihgbkgkloltgjyblfa qd Isfqjv uoh Oecpfwmezhp qcy qhi Lppzkotht jwh Ifrxbiyjlnc sa ttw Kaakbpisdjuqtfig xfz Sermfxlioktrtstktqgesbysqhzv pimbxur. Fbxrf Ccxloglst palp amt pol Dacabeanxsdxh zdjzejdlic kx gdo Ilfeioxxibjkpubsym jmhquaenro osyjcg.
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