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Unwirksame Klauseln in Leiharbeitsverträgen

(lifePR) (Kiel, )
Die seit dem 15.03.2010 in Formulararbeitsverträge der Leiharbeitsbranche aufgenommene Verweisungsklausel auf vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) und anderen Christlichen Gewerkschaften geschlossene Tarifverträge ist unwirksam. Deshalb gelten nur die gesetzlichen Regelungen (Arbeitsgericht Lübeck vom 15.03.2011 - 3 Ca 3147/10).

Die Verweisungsklausel auf den mehrgliedrigen Tarifvertrag sei nicht transparent, so das Arbeitsgericht. Die sich aus der Verweisung ergebenden Rechte des Arbeitnehmers seien nicht klar und präzise geregelt. Ihr könne nicht entnommen werden, welcher der Tarifverträge Gegenstand der Bezugnahme sein soll, so dass der Arbeitnehmer nicht erkennen könne, was auf ihn zukomme.

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