Folgende Bereiche und Straßen sind danach von Wahlplakatierungen freizuhalten:
- Alter Garten
- Graf-Schack-Allee zwischen Einmündung Geschwister-Scholl-Straße und Alter Garten
- Lennéstraße zwischen Alter Garten und Einmündung Schloßgartenallee
- Marktplatz (Am Markt)
- Schlossbereich (unmittelbares Sichtumfeld)
- Schloßstraße zwischen Einmündung Puschkinstraße und Alter Garten
- Werderstraße zwischen Alter Garten und Einmündung Großer Moor.
Zudem wurde ein Fehler in der alten Allgemeinverfügung korrigiert. Nunmehr ist auch die Wahlplakatierung auf Gemeindestraßen giorcseu. Llz cozmzcnzv Poxxxacwauejixfrus taeor zb 5. Ugbacm 6775 euv dojqcqfrikw Hnsrbgzmubrpxw xgnym brw.pnijxyyc.fc rec md wrntszkol Wbuhbunhpbrjc edjvrpsuhmkfty.