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Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz ist unsinnig

LNV warnt vor einer Verschlechterung der Situation im Hochrheingebiet

(lifePR) (Stuttgart, )
Der vor der Ratifizierung stehende Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz berücksichtigt die Positionen auf deutscher Seite zu wenig. Der LNV sieht derzeit keinerlei Veranlassung, die bestehende Durchführungsverordnung zu ersetzen.

Mit dem geplanten Fluglärm-Staatsvertrag wird es mehr Anflüge aus deutscher Seite geben und die Lärmbelastung wird sogar zunehmen", davon ist der LNV-Verkehrsreferent Hermann Krafft überzeugt. Die noch bestehende Durchführungsverordnung erlaube maximal 80.000 Nordanflüge pro Jahr, der geplante Staatsvertrag sieht dagegen keinerlei Begrenzung vor. Zudem bescherten die so genannten "gekröpften" Nordanflüge auf der grenznahen Schweizer Rheinseite der gesamten Hochrheinregion ein "Mehr" an Fluglärm.

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