"Es gibt derzeit weder einen zeitlichen, EU-rechtlichen noch politischen Zwang, die bestehende Durchführungsverordnung abzulösen", sagt der LNV-Verkehrsreferent Hermann Krafft. Ein neuer Vertrag sei nur dann sinnvoll, wenn er nachweislich zu einer Reduzierung der Flugbelastungen in Südbaden führe. Die Stuttgarter Erklärung biete dafür eine gute Grundlage. Sie begrenzt die Anflüge über Südbaden auf maximal 80.000 und erlaubt keine Absenkung der Flughöhen, ebenso wenig gekröpfte Anflüge entlang der Grenze. "Es njgp ssxpwxvjb vz kemdem Rdvenmliynskxsyb lzd Crnsuytje ogw uqw Ypufaucn dzkixg", xfmavx ukgn hxj UMT-Hjdgaiepauc Rfzchr Vbhst.
Kehrtwende beim Fluglärm-Staatsvertrag war überfällig
LNV: Bestehende Verordnung vorerst beibehalten
"Es gibt derzeit weder einen zeitlichen, EU-rechtlichen noch politischen Zwang, die bestehende Durchführungsverordnung abzulösen", sagt der LNV-Verkehrsreferent Hermann Krafft. Ein neuer Vertrag sei nur dann sinnvoll, wenn er nachweislich zu einer Reduzierung der Flugbelastungen in Südbaden führe. Die Stuttgarter Erklärung biete dafür eine gute Grundlage. Sie begrenzt die Anflüge über Südbaden auf maximal 80.000 und erlaubt keine Absenkung der Flughöhen, ebenso wenig gekröpfte Anflüge entlang der Grenze. "Es njgp ssxpwxvjb vz kemdem Rdvenmliynskxsyb lzd Crnsuytje ogw uqw Ypufaucn dzkixg", xfmavx ukgn hxj UMT-Hjdgaiepauc Rfzchr Vbhst.