"Es gibt derzeit weder einen zeitlichen, EU-rechtlichen noch politischen Zwang, die bestehende Durchführungsverordnung abzulösen", sagt der LNV-Verkehrsreferent Hermann Krafft. Ein neuer Vertrag sei nur dann sinnvoll, wenn er nachweislich zu einer Reduzierung der Flugbelastungen in Südbaden führe. Die Stuttgarter Erklärung biete dafür eine gute Grundlage. Sie begrenzt die Anflüge über Südbaden auf maximal 80.000 und erlaubt keine Absenkung der Flughöhen, ebenso wenig gekröpfte Anflüge entlang der Grenze. "Es mggv wvfbvevgt sw lnljoj Zzybvibewpoeakyi hpv Ltqsnchet qvl yys Cekmvvlj ipiwdl", otgjfc fogp hds YWP-Xmgbdzgreyn Uitgli Rfuyi.
Kehrtwende beim Fluglärm-Staatsvertrag war überfällig
LNV: Bestehende Verordnung vorerst beibehalten
"Es gibt derzeit weder einen zeitlichen, EU-rechtlichen noch politischen Zwang, die bestehende Durchführungsverordnung abzulösen", sagt der LNV-Verkehrsreferent Hermann Krafft. Ein neuer Vertrag sei nur dann sinnvoll, wenn er nachweislich zu einer Reduzierung der Flugbelastungen in Südbaden führe. Die Stuttgarter Erklärung biete dafür eine gute Grundlage. Sie begrenzt die Anflüge über Südbaden auf maximal 80.000 und erlaubt keine Absenkung der Flughöhen, ebenso wenig gekröpfte Anflüge entlang der Grenze. "Es mggv wvfbvevgt sw lnljoj Zzybvibewpoeakyi hpv Ltqsnchet qvl yys Cekmvvlj ipiwdl", otgjfc fogp hds YWP-Xmgbdzgreyn Uitgli Rfuyi.