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Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz

Bundesverfassungsgericht prüft unterschiedlichen Jugendschutz im Rundfunk

(lifePR) (Ludwigshafen, )
Das Amtsgericht Ludwigshafen hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob es mit der grundgesetzlich garantierten Gleichbehandlung zu vereinbaren ist, dass Jugendschutzverstöße nur im privaten Rundfunk, nicht aber bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, mit Bußgeldern sanktioniert werden können.

Ausgangspunkt ist ein Verfahren, das die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt, gegen den von ihr beaufsichtigten Sender Sat.1 führt. Wegen der Eingangssequenz einer Folge von "Niedrig und Kuhnt" ("Der Fluch" vom 11. Juni 2007) hatte die LMK nach Befassung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nicht nur eine Beanstandung ausgesprochen, sondern Bußgelder sowohl gegen den Veranstalter Sat.1 Satellitenfernsehen GmbH gmy ofao scdnc qwm bxgehtxysap Rmddbitsc hqwkgxar.

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