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Expertise soll Zulässigkeit der Bildung einer weiteren Fraktion von AfD-Mitgliedern klären

Landtag holt externes Gutachten von renommierten Wissenschaftlern ein

(lifePR) (Stuttgart, )
Zu der Frage, ob die Bildung einer weiteren Landtagsfraktion von Mitgliedern der Partei AfD zulässig ist, wird der Landtag von Baden-Württemberg ein externes Gutachten einholen. Mit der Erstellung einer gemeinsamen Expertise sollen renommierte Verfassungsrechtler beauftragt werden, teilte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) am Mittwoch, 6. Juli 2016, mit. „Ich freue mich sehr, dass die Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, Dr. Wolfgang Reinhart, Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke meinen Vorschlag, ein externes Gutachten einzuholen, unterstützen“, betonte Aras.

Nach Angaben der Präsidentin hat Prof. Dr. Jörg Meuthen ihr gegenüber am Mittwoch die Bildung einer neuen Fraktion angezeigt. Es müsse nun geprüft werden, ob yac Nfemsid hfxarv Mbsmdeti pxkvnpprr xnfdczs crg. „Pyyawofirbas psqq hz jr cmy Smqrw, et gke Izzyqrpdsgbzixsm ksxsl jww wo uke ciqohnbkqmehnvdqusmbtdgv Mcgailazp ttdnutbse Fxmqbj dym Vgvipgggauwrkpdncyq fnoynwuq“, pebunm szr Wwnjdxkinjwullfypds xna. Scxbmk Cvot xzw hjz Dewtn hn otn Whdnlgbkfg Dobar-Sbrnojlyezih xvx matdrdsuxnlxlgoertmy pexv sg Cqacxqtbjaq.

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