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Landtagspräsident Wolf stellt im Gespräch mit Politikern aus St. Gallen klar: Jetziger Entwurf für Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz ist durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH überholt

(lifePR) (Stuttgart, )
Der aktuelle Entwurf für den Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz ist durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) überholt. Darauf hat Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) am Mittwoch, 13. März 2013, in einem Gespräch mit Präsidiumsmitgliedern des Kantonsrates St. Gallen im Landtag hingewiesen. Das Thema Fluglärm war auch Gegenstand von Beratungen im Verkehrsausschuss, dessen Sitzung die Schweizer Delegation zeitweise verfolgt hatte.

Wolf nahm unter anderem Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. März 2013 im Revisionsverfahren der Schweiz gegen die EU-Kommission. Darin sei bestätigt worden, dass die deutschen Maßnahmen zum Lärmschutz in Südbaden mit dem Europarecht vereinbar seien. "Azzov acxrx sfr Nuobvzixtmd hzk Ntyjfd yd Bzdpcsby Lxzqfsdo", sb ykq Hjacvpzmvkajcijws.

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