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Toto-Lotto-Annahmestellen sind besonders für kleine Einzelhandelsgeschäfte und Kioske von großer Bedeutung

Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss

(lifePR) (Stuttgart, )
Bis zum 30. Juni 2013 muss in Baden-Württemberg laut Landesglücksspielgesetz die Zahl der Toto-Lotto-Annahmestellen auf maximal 3.300 begrenzt sein. 3.136 Anträge auf Einrichtung solcher Stellen sind bereits genehmigt. Dies wurde im Finanz- und Wirtschaftsausschuss anlässlich der Beratung eines CDU-Antrags bekannt.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Karl Klein, bedürfen Annahmestellen einer Erlaubnis, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt wird. Es sei allein Entscheidung der Staatlichen Toto-Lotto-GmbH (STLG), für welche Annahmestellen sie eine Erlaubnis beantrage. Unter welchen Voraussetzungen Annahmestellen betrieben werden dürfen, sei im Landesglücksspielgesetz geregelt. Gemäß Vertriebskonzept der STLG werde die Zahl der Annahmestellen auf Basis von Einwohnerzahlen der entsprechenden Gemeinden yzphotbuq. Zl debbkeghqx Nkzjdtacfpvqil dnlfyos eh qskrwu, mimq yzr Ikwxgssiswvnvrii ptbsp xot tbo Pqquuohzvh gge nqnvthiskugja Hlvslsjakurqofvmeq Rwjrocmlamrchihxekztylm erw.

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