Der Landtagspräsident dankte den Mitgliedern der Kommission für ihre verantwortungsvolle Arbeit. Er wird nunmehr die Stellungnahme auswerten und zur wesentlichen Grundlage seines Berichtes machen, welcher dann Basis für erforderliche Initiativen des Gesetzgebers wird.
Gemäß Paragraf 28 Abgeordnetengesetz hat der Landtagspräsident spätestens 18 Monate nach Konstituierung des Landtages einen Bericht über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung abzugeben. Sachsen-Anhalt hat als einziges Bundesland in der Verfassung eine unabhängige Kommission zur Überprüfung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung festgeschrieben (Art. 56 Abs. 5 Landesverfassung).