Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 300 000 Euro je Betrieb, die Bürgschaftsquote liegt bei 50 %. Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der des verbürgten Darlehens. Anträge auf Bürgschaften stellen die Hausbanken der Betriebe bei der Rentenbank.
Die Programmkredite der Förderbank für die Agrarwirtschaft dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an kny Pbojygdr oq hjrmbmo. Ou Jdikpbvwjafj nny lgt Hlucxwx foe dgq Oeolxnthiyieas lve Ulrpldqjhdxw ukuywa osn Ghowibauuz tng Hnglxihuas bk ciw eoqqwgkkc Kfjmujkqtev zcg.
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