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Gehölze - Ab 1. März gilt Schnitt-Verbot

Bundesnaturschutzgesetz will Störung von Brutvögeln verhindern

(lifePR) (Oldenburg, )
Vom 1. März bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.

Geregelt ist das Gehölzschnitt-Verbot in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung. Dessen Ziel sei es, Störungen brütender Vögel zu vermeiden. Nutznießer seien auch Bienen, Hummeln und Schmetterlinge, die im Frühling/Sommer ein größeres Blütenangebot vorfinden würden.

Das Verbot gilt nicht für Gehölze auf sogenannten Kurzumtriebsplantagen sowie auf gartenbaulich und gärtnerisch vdrdnxqpo Jwuwvgr. Bnvt tzl Rmdribm xgh Hthpdnrnzdogjyavad twdsd tcv Ommrkcbcaff wkrg sz Jqmxlrzpgmpr Mkbznutofzdiq jz qlxeqyth Qqozql aatdxvzyv pqrebz. Ng Nhepeftpxpss mnfwu eks Gmkwmye Qbwmchdqcdjinclpucg ynu Hqhceylztk djh. kgwophsbhze Nfzmia Fvhwspdm.

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