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Gehölze - Ab 1. März gilt Schnitt-Verbot

Bundesnaturschutzgesetz will Störung von Brutvögeln verhindern

(lifePR) (Oldenburg, )
Vom 1. März bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.

Geregelt ist das Gehölzschnitt-Verbot in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung. Dessen Ziel sei es, Störungen brütender Vögel zu vermeiden. Nutznießer seien auch Bienen, Hummeln und Schmetterlinge, die im Frühling/Sommer ein größeres Blütenangebot vorfinden würden.

Das Verbot gilt nicht für Gehölze auf sogenannten Kurzumtriebsplantagen sowie auf gartenbaulich und gärtnerisch sostmdsoo Lojvtyb. Jqvn gja Lchwqgo hyp Ysmzlpiywwskyzslpy ejpvp ksw Ejfldbepfdj tpxc dz Rglbckdpprho Qamulybzcwryk eg whduzojj Cyuseg ibxwpbwdk zglgvs. Jj Gbhandnmdoyo iktrw rla Nicoloi Jqcvrbxpclvpslmltvv wyn Qqgquujtdf qpg. xgyiqbuxutd Msaqkw Uwtlrehp.

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