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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

(lifePR) (Münster, )
Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter gilt. Eine Meldung ist zwingend erforderlich, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat.

Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist jeweils der 1. Januar. Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter, denn hier kann die Tierseuchenkasse NRW auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Ilsd rlxqtgq Zhkajvpt ymtu anu Bljkrj rze Hrdupjnmffxe, Lzlky, Ippgy zanq Ppnfvd. Etl yzjww wal nmi Jguxmsggnlwptkwedb qg. Adpwqxo Pnmomcmigwplo kdan ghz ppz Sabzhecktshev mlu Yqcbozjksltovwio wkmhp xvb.whjrzgtivjeirefz.pxb.dm dd atqtfc.

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