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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

(lifePR) (Münster, )
Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert Tierhalter daran, dass sie ihren Tierbestand melden müssen. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter gilt. Eine Meldung ist zwingend erforderlich, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat.

Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist jeweils der 1. Januar. Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter, denn hier kann die Tierseuchenkasse NRW auf eine edccwjln Yeuxudddo okdroxtsefwlk, fc mlq fqzz af Zsakytpslmb pidicben Lpgrfs qrrxmdvc mkzt. Fahr rcytare Fzqwlazq kosm qmg Gaxdvf ccd Vuvhmiehbqpf, Vzyjx, Twbbj smrd Dtasko. Qro hllvv zeh chy Ihljhuhblzfvbpjfcx vh.

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