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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

(lifePR) (Münster, )
Mit Blick auf die aktuelle Situation bei der klassischen Geflügelpest weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass jeder, der in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, verpflichtet ist, seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter. Eine Meldung ist umgehend erforderlich bei neuen Beständen, ansonsten muss der Tierbestand jährlich bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Das gilt auch, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular gibt es unter www.tierseuchenkasse.nrw.de

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